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- Für die Einhaltung der Grundsätze der PPÖ Sorge zu tragen. (Wesen, Ziel, Weg, Versprechen, Gesetz, Alterseinteilung)
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- Die pfadfinderische Erziehungs- und Ausbildungsarbeit zu fördern.
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- Die Bestellung der Pfadfinderleiter hinsichtlich ihrer charakterlichen Eignung vorzuschlagen.
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- Alle aus dem Vereinsgesetz sich ergebenden Aufgaben zu erfüllen, wie die Durchführung der Hauptversammlung, Wahlen, Kassaführung, Kassabericht und Kassaprüfung, Verkehr mit den Behörden, Tätigkeitsbericht.
- Als Vertreter der Elternschaft der jugendlichen Mitglieder deren Rechte und Wünsche zu vertreten.
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